Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand und Gültigkeit: Mai 2025

1. Definitionen

Im Sinne dieser AGB bedeuten:

2. Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese AGB gelten für alle Aufträge zwischen Festheim und dem Auftraggeber. Auftraggeber müssen mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig sein.

Die Vereinbarung kommt zustande, wenn Festheim eine Auftragsbestätigung per E-Mail versendet oder mit der Ausführung des Auftrags beginnt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur verbindlich, wenn Festheim diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.

3. Leistungsbeschreibung

Festheim erbringt die folgenden Leistungsstufen:

Der genaue Leistungsumfang wird im Einzelfall bei Auftragserteilung schriftlich bestätigt. Änderungen des Umfangs müssen schriftlich vereinbart werden.

4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt Festheim rechtzeitig alle für die Ausführung erforderlichen Unterlagen bereit. Er stellt sicher, dass er zur Übermittlung und Verwendung der gelieferten Materialien berechtigt ist. Verzögerungen durch unvollständige oder verspätet gelieferte Unterlagen gehen nicht zu Lasten von Festheim.

5. Geistiges Eigentum

5.1 Ergebnisse

Mit vollständiger Bezahlung überträgt Festheim dem Auftraggeber alle Nutzungsrechte an den erstellten Ergebnissen für die vereinbarten Verwendungszwecke. Festheim behält das Recht, das Projekt anonymisiert als Referenz zu erwähnen, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht.

5.2 Unterlagen des Auftraggebers

Alle vom Auftraggeber gelieferten Unterlagen verbleiben im Eigentum des Auftraggebers. Festheim verwendet sie ausschliesslich zur Erfüllung des Auftrags.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Die in der Leistungsbeschreibung genannten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive allfälliger Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innert 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist Festheim berechtigt, die Herausgabe der Ergebnisse zurückzustellen.

6.1 Stornierung

Wird ein Auftrag vor Beginn der Bearbeitung storniert, fallen keine Kosten an. Nach Beginn der Bearbeitung werden die bis zur Stornierung geleisteten Arbeiten anteilig in Rechnung gestellt, maximal jedoch der vereinbarte Gesamtbetrag.

7. Lieferung und Abnahme

Lieferzeitpunkte werden bei Auftragserteilung gemeinsam festgelegt und sind Richtwerte. Festheim informiert den Auftraggeber bei absehbaren Verzögerungen.

Die Abnahme der Ergebnisse gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber innert sieben Tagen nach Lieferung keine schriftlichen Beanstandungen einreicht. Mängelrügen sind innerhalb dieser Frist schriftlich mitzuteilen; Festheim behebt berechtigte Mängel im Rahmen der vereinbarten Review-Runden.

8. Vertraulichkeit

Festheim behandelt alle vom Auftraggeber übermittelten Projektunterlagen vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter. Auf ausdrücklichen Wunsch wird eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) abgeschlossen.

9. Haftungsausschluss

Festheim erbringt seine Leistungen sorgfältig und nach bestem Wissen. Eine Haftung für Inhaltsfehler, die auf unvollständigen oder unrichtigen Unterlagen des Auftraggebers beruhen, ist ausgeschlossen. Festheim haftet nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden. Die Haftung ist auf den Betrag des jeweiligen Auftrags begrenzt. Gesetzlich zwingend vorgeschriebene Haftungsregelungen bleiben vorbehalten.

10. Höhere Gewalt

Festheim ist nicht verantwortlich für Verzögerungen oder Nichterfüllung infolge von Ereignissen ausserhalb seiner Kontrolle (höhere Gewalt), einschliesslich Naturkatastrophen, Streiks, staatlichen Anordnungen oder Systemausfällen.

11. Kündigung

Beide Parteien können einen laufenden Auftrag aus wichtigem Grund schriftlich kündigen. Bei Kündigung durch den Auftraggeber werden geleistete Arbeiten anteilig fakturiert. Bei Kündigung durch Festheim aus wichtigem Grund werden keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt, und bereits erhaltene Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet.

12. Streitbeilegung und anwendbares Recht

Diese Vereinbarung untersteht Schweizer Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Gerichtsstand ist Zug, Schweiz. Vor Einleitung rechtlicher Schritte sind die Parteien verpflichtet, eine einvernehmliche Lösung zu suchen.

13. Allgemeine Bestimmungen

14. Änderungen dieser AGB

Festheim behält sich vor, diese AGB anzupassen. Die aktuell gültige Fassung ist stets auf festheim.blog/terms-conditions.html abrufbar. Für laufende Aufträge gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen AGB.

15. Kontakt

Festheim
Bahnhofstrasse 11
6300 Zug, Schweiz
[email protected]